Die angebotenen pädagogischen Gutachten basieren auf didaktischen, entwicklungspsychologischen und lernpsychologischen Grundlagen. Sie ersetzen keine klinisch-psychologischen Gutachten im Sinne des Psychologengesetzes 2013. Eine behördliche oder schulrechtliche Anerkennung liegt im Ermessen der jeweiligen Einrichtung und ist nicht Bestandteil der Leistung.
Im österreichischen Schulsystem besteht keine gesetzliche Verpflichtung, dass ein bestimmtes Gutachten – unabhängig von dessen Art – automatisch anerkannt oder berücksichtigt werden muss. Die Entscheidung über die Berücksichtigung von Lernschwierigkeiten wie Legasthenie oder Dyskalkulie im Unterricht obliegt der jeweiligen Schule bzw. der Lehrperson.
Pädagogische Gutachten dienen der fachlichen Einschätzung sowie der individuellen Förderplanung und können im schulischen Kontext als Grundlage für pädagogische Maßnahmen herangezogen werden.
Auch ohne Vorliegen eines klinisch-psychologischen Gutachtens ist eine Unterstützung im schulischen Alltag grundsätzlich möglich.
Es wird daher empfohlen, vorab mit der jeweiligen Schule zu klären, welche Form der Abklärung im konkreten Fall erforderlich oder gewünscht ist.